Wohnungen für EHS-Betroffene
Auf dieser Seite findest Du alle - auch weiterführende - Infos, um funkarme Wohnmöglichkeiten zu finden. Außerdem vermitteln wir auch entsprechende Wohnungen, sofern sie uns zugetragen werden (ganz nach unten scrollen)
Wenn Du Häuser, Gehöfte oder Wohnungen kennst, die für EMR-Syndrom-Betroffene geeignet sind und zur Vermietung oder zum Kauf ausgeschrieben sind, melde uns das bitte unter info@bvmde.net. Danke schon jetzt.
Mit diesen Fakten müssen wir uns leider auseinandersetzen:
- Politisches Ziel: „Flächendeckender Mobilfunkausbau“ (Koalitionsvertrag)
- Feststellung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ am Mobilfunkausbau (TKG-Änderungsgesetz 2025) mit dem Ziel: „Mobilfunk, überall wo Menschen arbeiten, wohnen und unterwegs sind!“
- Förderprogramm für Mobilfunkausbau auch in Gebieten, die für den Mobilfunkanbieter ökonomisch nicht attraktiv sind.
Mobilfunk-Lobby erzeugt öffentlichen Druck: „FUNKLOCH“-Diskussion Menschen mit EHS werden ignoriert oder lächerlich gemacht - Menschen mit EHS protestieren kaum öffentlich, „tauchen ab“ und suchen Individuallösungen: die Immobilie in einem z.Zt. noch funkarmen Gebiet!
- Individuelle juristische Klagen gegen Mobilfunkanlagen werden regelmäßig negativ beschieden („Gefahr wissenschaftlich nicht bewiesen“!)
➔ Individuelle Wohnungssuche in einem noch funkarmen Gebiet kann bestenfalls zu einer Lösung auf Zeit führen!
Ohne Unterstützung durch eine Kommune wird es nicht gehen!
Individuelle Klagen haben nur Aussicht auf Erfolg, wenn es um Gefahrenabwehr geht. Das setzt jedoch den sicheren Nachweis eines Kausalzusammenhangs zwischen Einwirkung und Schadensereignis voraus, der im Falle des Mobilfunks nicht geführt werden kann.
Kommunen dagegen dürfen im Rahmen ihrer Planungsbefugnisse einen vorsorglichen Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen vorsehen, auch auf einem Niveau unterhalb bestehender Grenzwerte. Hierzu reicht ein „hinreichend begründetes Besorgnispotential“ aus. Das sieht die Rechtsprechung bei Mobilfunkstrahlung als gegeben an. (Urteil des BVerwG vom 30.08.2012 ; 4C 1/11).
Von Überlegungen in der Bundespolitik, hier einzugreifen, hat man schnell wieder Abstand genommen, denn das würde das grundgesetzlich geschützte Selbstverwaltungsrecht der Kommunen berühren.
Somit ist ausdrücklich vorgesehen, dass Kommunen ihre Vorstellungen in ein Dialogverfahren mit den Mobilfunkbetreibern einbringen, oder aber stadtplanerisch bestimmte Mobilfunkstandorte ausschließen können.
➔ Nur durch kommunalpolitische Beschlüsse kann eine dauerhafte Sicherstellung einer strahlungsminimierten Wohnumgebung erreicht werden.
Weisse Zonen in einer Kommune: Schwierig, aber nicht unmöglich!
Der Weg über kommunalpolitische Beschlüsse ist allerdings voraussetzungsreich. Er setzt einen behördlichen Abwägungsvorgang voraus, der die Aspekte Vorsorge (Gesundheit, Naturschutz) und Versorgung (Funklochdiskussion) berücksichtigen muss.
Hier werden verschiedene Lobby- und Interessensgruppen in verschiedene Richtungen hin Einfluss zu nehmen versuchen. Ebenso wird es Druck aus oberen Verwaltungs- und Parteiebenen geben (z.B. durch die Landkreise), die vermutlich einen Sonderweg einer Kommune eher torpedieren möchten. Hinzu kommen die Kosten eines Fachgutachtens (Mobilfunkvorsorgekonzept) und der stadtplanerische Arbeitsaufwand.
Nötig für einen Erfolg ist:
- Menschen mit EHS müssen öffentlich sichtbar werden.
- Wir müssen unsere Suche auf wenige Kommunen konzentrieren.
- Wir müssen prüfen, wo die Voraussetzungen relativ günstig sind.
- Wir müssen Verbündete suchen, Netzwerke knüpfen, Kompromisse schließen.
Günstige Voraussetzungen in einer Kommune:
Nur geringe aktuelle HF-EMF-Belastung (oft in Tal-Lagen der Mittelgebirge, in gering besiedelten Gebieten, z.T. auch in Städten am Rande eines Mobilfunk-Versorgungsradius) Eigeninteresse vieler Bürger, diesen Zustand zu erhalten (aktive Bürgerinitiative).
Geeignete Immobilie, Baugrundstück vorhanden, Interesse einer Gemeinde an Zuzug und Vermietung/Verkauf leerstehenden Wohnraums (hohe Leerstandsquoten in manchen Gemeinden [1])
„Weisse Zone“ würde gut zum bestehenden städtebaulichen Gesamtkonzept passen: z.B. eine Stadt versteht sich als „Gesundheitsstandort“:Kureinrichtungen, Tourismus, Kliniken, Arztpraxen, Altenpflegeeinrichtungen, Umgebung mit intakter
Natur. (hier ließen sich behördliche Abwägungsentscheidungen zugunsten einer Strahlenminimierung juristisch gut begründen)
Es gibt ein (ideeles und/oder ökonomisches) Interesse an einem innovativen Sozialprojekt. Ein „Wohnprojekt für EHS und Umwelterkrankte“ in der Gemeinde würde das Bemühen um eine gesunde Umwelt in der Außendarstellung unterstreichen.
Es gibt Unterstützung durch professionelle Träger gemeinnütziger Immobilienprojekte, sinnvollerweise im Zusammenwirken mit einem Wohlfahrtsverband. Dies erleichtert die Finanzierung und erhöht die politischen Durchsetzungschancen in einer Kommune!
Es gelingt, unterschiedliche Interessen in unserem Sinn zu bündeln: Naturschutz, Denkmalsschutz, Immobilienbranche, Wohlfahrtsverbände, Tourismus etc. Es können organisatorische und technische Lösungen zur Gewährleistung eines guten
Datenverkehrs gefunden werden.
Unterstützung durch wichtige lokale Entscheidungsträger und prominente Einzelpersonen.
Zwei Projektskizzen als mögliche Beispiele:
a) Mehrgenerationenhaus für Umwelterkrankte:
Hier wird dem Faktum Rechnung getragen, dass Menschen mit Elektrosensibilität häufig auch an einer anderen Umwelterkrankung leiden (z.B. MCS). Mehrgenerationenhaus als Konzept bietet sich an, da viele sich schon im höheren Alter befinden, andere aber etwas jünger sind und sich so ein Rahmen für die häufig nötige nachbarschaftliche Hilfe schaffen ließe. Zusammenarbeit mit Pflegeheimen und Krankenhäusern ( dort WLAN-freie Zimmer
u.a.) sollte ebenfalls organisiert werden.
Das Konzept „Mehrgenerationenhaus“ könnte auch leichteren Zugang zu öffentlichen Fördermitteln ermöglichen.
Eine mögliche Organisationsform könnte u.a. eine Genossenschaft sein. Diese sagt jedoch noch nichts über die Wohnform aus: Ob diese als sanierter Altbau, Neubau oder sogar als großflächige Tiny-House-Siedlung zu organisieren wäre, müsste nach umweltmedizinischen Kriterien entschieden werden.
b) Städtisches Hausprojekt für Menschen mit bestimmten Formen der EHS:
Hier werden städtische Mietshäuser in den Blick genommen, oft in kommunaler
Trägerschaft, die für den „Rückbau“ vorgesehen sind. Diese könnten u.U. dennoch für
manche EHS’ler in Frage kommen. Bedingungen: Ersatz von WLAN durch LIFI [2] (Frequenzen des sichtbaren Lichts) im ganzen Haus, gute Abschirmung der Niederfrequenz, Haus befindet sich am Rande eines Mobilfunk-Versorgungskreises (evtl. weitere Dämm-Materialien gegen HF-EMF bei Sanierung). Die Stadt verpflichtet sich, hier städtebaulich eine HF-EMF- minimierte Fläche vorzusehen. Aufgrund der Stadtlage eher nicht geeignet für Menschen mit MCS.
Holen wir uns frühzeitig professionelle Unterstützung:
Möglichkeiten der Unterstützung von Baugruppen bieten z.B.:
1. Die Stiftung TRIAS
„erwirbt gemeinsam mit der Initiative eine Immobilie, übernimmt das Grundstück in das Stiftungsvermögen und vergibt ein Erbbaurecht über das Gebäude..... (und) sichert die Projektinhalte über den Zweckparagraphen ab.“ Das bedeutet zugleich, dass Trias einen Teil des Kaufpreises übernimmt, den Erwerb, die Baumaßnahmen, mögliche Verhandlungen mit der Kommune beratend begleitet und für die dauerhafte Sicherung des Projektziels sorgt. Förderungsziele sind u.a. Mehrgenerationenwohnen, Altenhilfe und ökologische Projekte. www.stiftung-trias.de/projekte/
2. Das Mietshäusersyndikat
Das Mietshäusersyndikat arbeitet mit dem Mittel des Solidartransfers: Abbezahlte Altprojekte stellen Neuprojekten Kapital zur Verfügung, im Gegenzug unterstützten diese Projekte in späteren Jahren wiederum Neuprojekte. Alle Projekte des Mietshäusersyndikats funktionieren nach dem rechtlichen Konstrukt einer Haus GmbH. Das bedeutet, dass es
zwei Gesellschafter gibt: einen Hausverein (funktioniert in Selbstverwaltung) und dem Mietshäusersyndikat (mit Vetorecht lediglich in Grundsatzfragen, insbesondere bei Zugriffen auf das Immobilienvermögen). Dies stellt eine Sicherung gegen
Immobilienverkäufe dar, die dem Projektzweck zuwiderlaufen.
Zu den Aufgaben des Mietshäusersyndikats gehört auch Beratung und politische Unterstützung:
„Damit Projekte bei politischen Auseinandersetzungen und in anderen schwierigen Situationen eine bessere Chance haben, unterstützt das Syndikat auch gerne offensiv: Konflikte öffentlich machen, Verbündete suchen, Aktionen überlegen usw.“
www.syndikat.org/
3. Die ÖKOGENO
Die Ökogeno ist ein Nachfolgeprojekt der Ökobank (jetzt ohne das Bankgeschäft) und fördert insbesondere inklusive (barrierefreie) Wohnprojekte, regenerative Energien und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft. Anders als bei kommunalen
Wohnungsbaugenossenschaften gibt es keine regionale Begrenzung. Die Ökogeno hat 16.000 Mitglieder, Mitglied wird man bei Erwerb eines Genossenschaftsanteils von 33,71 €. Jedes Mitglied hat unabhängig von der Zahl seiner Genossenschaftsanteile gleiches Stimmrecht. Neue Projekte werden von Mitgliedern oder Dritten vorgeschlagen und unterliegen einer Machbarkeitsprüfung. Gezielte Investitionen in ein bestimmtes Projekt sind möglich. Es besteht keine Nachschusspflicht, aber die Genossenschaftseinlage ist gegenüber anderen Gläubigern nachrangig. www.oekogeno.de
Auch ein langer Weg beginnt mit einem ersten Schritt ...
Als erstes erscheint es notwendig, öffentlich nachzuweisen, dass für solche strahlenminimierten Wohnumgebungen Bedarf besteht.
Ein guter erster Schritt könnte im Ausfüllen des EHS-Fragebogens von gesund-vernetzt e.V. bestehen. Hier gibt es u.a. auch Fragen nach Umzugsbereitschaft in strahlenminimierten Wohnraum. Durch zahlreiche Teilnahme an dieser Umfrage
kann unser Anliegen leichter in den Politikbetrieb eingebracht werden.
In die Ökogeno eintreten mit dem Ziel, ein EHS-Wohnprojekt zu beantragen!
Dies wäre eine weitere leicht realisierbare Möglichkeit, die aber gemeinsam verabredet werden sollte. Der Erwerb eines einzigen Genossenschaftsanteils zu einem moderaten Preis reicht dort aus, um Stimmrecht zu haben. Verlieren können wir dabei nicht. Schon dass ein Bedarf öffentlich sichtbar wird (Anzahl der Ja-Stimmen), wäre ein erster Erfolg!
EMF-minimierte Wohn-/Pflegeumgebung per Patientenverfügung einfordern!
In einer Patientenverfügung legt man fest, was im Fall eigener Urteils- und Handlungsunfähigkeit zu tun oder zu unterlassen ist. Dies gilt besonders für eine Krankenhausbehandlung oder eine Aufnahme in ein Pflegeheim. Alle von uns sollten in ihre Patientenverfügung einen Passus einfügen, der eine EMF-minimierte Wohn-/Pflegeumgebung zur Bedingung macht. Motivieren wir zu solchen Verfügungen, die dann gemeinsam bei einem Notar hinterlegt werden können. Ist eine größere Anzahl davon zusammen, sollten wir Wohlfahrtsverbände auf einen entsprechenden Bedarf hinweisen. Nur so können entsprechende Heimplätze geschaffen werden. Die Anonymität bliebe dabei gewahrt. Auf diese Weise könnten wir auch bei einem Wohlfahrtsverband das Interesse an einer Zusammenarbeit wecken.
Dokumentation von EHS in „a-typischen Wohnverhältnissen:
Wohnen im Wald, Campingplatz, Schlafen im Auto, im Keller etc.. (Kontakt über Vertrauenspersonen, verifizierbar, aber für die Öffentlichkeit anonym) Sondierungen, Verhandlungen mit Kommunen und gemeinnützigen Trägern.
In einem zweiten Schritt, aber doch möglichst bald, sollte eine Organisationsgruppe Gespräche mit möglicherweise geeigneten Kommunen (siehe Kriterienkatalog) und gemeinnützigen Trägern führen. In diesem Rahmen ist auch nach geeigneten Immobilien Ausschau zu halten.
Presserechtlich verantwortlich: Harald Wernicke, Bahnhofstr.1c, 14712 Rathenow wernicke.harald@mail.de
[1]
In den Kreisen Zwickau, Görlitz und dem Erzgebirgskreis klagen Kommunen über Wohnungsleerstände von 18-20%, auch über den Abriss großer Plattenbaukomplexe wird nachgedacht, meldete MDR Aktuell (Autor: Ralf Geißler) am 30.07.25.
[2] www.haus.de/smart-home/lifi-alternative-zu-wlan-32487
(Noch) funkarme Orte finden
Die Wohnraumbörse von strahlend-gesund.de ist eine ziemlich neu entstandene Plattform, auf der man Angebote wie auch Gesuche einpflegen kann. Zuerst hier mal nachschauen - und weitersagen, dass es diese gibt!!! Sonst füllt sie sich nicht.
Diese Übersichtskarte über funkarme Orte, von Christoph Conrad aufgesetzt und etwa alle 2 Monate aktualisiert, gibt eine gute Orientierung für eine mögliche Wohnungssuche in erträglicher Umgebung.
Die blauen Pins markieren funkarme Orte (einschl. Hochspannungsleitungen, zusätzliche Windkraftanlagen, DAB etc.). Außerdem erlaubt die Karte, auch funkarm gelegene Schutzhütten sowie Radare und Luftfahrt-Navigationssysteme anzeigen zu lassen.
Die amtlich geführte Seite Gigabitgrundbuch zeigt die Digitalversorgung - sowohl für Festnetz als auch mobil. Je tiefer man reinzoomt, um so genauer die Auflösung. Inzwischen gibt es nur noch wenige "weiße Flecken". Allerdings ist die farbliche Unterscheidung je nach Strahlungsintensität nur sehr grob eingestellt ist.
Sehr zu empfehlen für Wohnungssuchende ist außerdem die Website "Elektrosensibel". Hier finden sich viele Hinweise, Tipps als auch weiterführende Links, meist relativ aktuell gepflegt.
Bundesweites Zentrum für Neurodiversität (Plattform lilevi)
Das BZND ist eine recht junge Initiative, die die Lebensbedingungen für insbesondere EHS-Betroffene verbessern wollen. Dazu gehört auch der Aufbau einer Wohnungsvermittlungsplattform "Leben-Life-Vivre", kurz lilevi. Dies wird in Zukunft die wohl professionellste gepflegte Seite für die Vermittlung strahlungsarmer Wohnungen sein. Noch allerdings steht sie erst in den Startlöchern (Stand Okt. 2025).
Wer aus gesundheitlichen Gründen ggf. auch ins benachbarte Ausland auszuziehen bereit ist, sprich in die Niederlande, der kann auf dem EHS-Portal "Stichting EHS" auch eine Liste von strahlungsarmen Unterkünften runterladen. Die Plattform wird gepflegt und weiter ausgebaut.
Strahlungsarme Urlaubsunterkünfte
Hier eine Übersichtskarte über Anbieter strahlungsarmer Urlaubsunterkünfte. Die Karte wird fortlaufend aktuell gehalten.

Aktion strahlungsfreie Zonen allerorts (ASZA)
Sehr schöne Initiative für Urlaubsunterkünfte, wenn auch noch in den Startlöchern mit bisher wenigen Angeboten









